Diese AGB wurden aus dem Niederländischen ins Deutsche übersetzt. Alle Vereinbarungen, die im Rahmen von Christine Bender Coaching & Consulting abgeschlossen wurden unterliegen dem niederländischen Recht. Sollten Differenzen zwischen der niederländischen und der deutschen Fassung dieser AGB vorliegen, so hat die niederländische Version stets Vorrang und ist bindend. Die niederländische Version der AGB kann unter per Mail angefordert werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Christine Bender Coaching & Consulting
Artikel 1: Begriffsdefinitionen
Auftragnehmer: Christine Bender, handelnd im Rahmen des Unternehmens Christine Bender Coaching and Consulting mit der KvK Nummer 60918276 (Kamer van Koophandel, Handelsregister Niederlande). Christine Bender bietet im Rahmen dieses Unternehmens und unter Verwendung der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dienstleistungen auf dem Gebiet von Coaching, Training und artverwandten Leistungen an.
Auftraggeber: Die natürliche oder rechtliche Person, die den Auftragnehmer beauftragt Dienstleistungen auf dem Gebiet von Coaching, Training oder artverwandten Leistungen durchzuführen.
Coach: Der bei Christine Bender Coaching and Consulting auftretende Coach.
Coachee: Die natürliche Person, die an einem Coaching, Training oder artverwandten Projekt teilnimmt.
Dienstleistungen: Alle Tätigkeiten, für die der Auftrag erteilt wurde oder die in Zusammenhang stehen mit dem Auftrag, sowohl in direkter Verbindung als auch im weitesten Sinn des Wortes.
Vereinbarung: Jegliche Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die zur Leistung von Diensten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Aufraggebers führt.
Artikel 2: Wirkungsbereich
1. Diese AGBs gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, der durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Dienstleistungen angeboten oder geliefert wird.
2. Diese AGBs gelten ebenfalls für jede Geschäftsbeziehung, für die der Auftragnehmer Dritte zur Ausführung einbezogen hat.
3. Diese AGBs gelten außerdem für Zusatzaufträge und Folgeaufträge durch den Auftraggeber.
4. Abweichungen von diesen AGBs sind nur dann gültig, wenn sie zuvor schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurden.
5. Eventuelle Einkaufs- oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber kommen nicht zur Geltung, es sei denn dass der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
6. Sollten einer oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. Auftraggeber und Auftragnehmer legen in Übereinstimmung eine neue Regelung fest, die soweit möglich der ursprünglichen Bestimmung mit ihrem Ziel und Bedeutung entspricht.
Artikel 3: Angebote und Zustandekommen von Verträgen
1. Alle durch den Auftragnehmer gemachten Angebote sind unverbindlich und 30 Tage lang gültig, solange nicht anders angegeben. Der Auftragnehmer ist erst dann an das Angebot gebunden, sobald ihm innerhalb der vorgegebenen Frist eine schriftliche Bestätigung ohne Vorbehalt oder Änderung vom Auftraggeber vorliegt.
2. Die genannten Preise des Angebots verstehen sich exklusive BTW (niederländische Mehrwertsteuer), es sei denn es wurde ausdrücklich anders angegeben.
3. Der Vertrag kommt durch die Zustimmung des Angebots durch den Auftraggeber entsprechend Abschnitt 3.1. zustande. Auftraggeber und Auftragnehmer haben auch dann eine Vereinbarung geschlossen, falls der Auftragnehmer eine durch Auftraggeber und Auftragnehmer getätigte Absprache schriftlich bestätigt und der Auftraggeber der Richtigkeit davon nicht innerhalb von zehn Werktagen oder, falls der Tag der Ausführung davor liegt, vor Beginn der Ausführung der Dienstleistung schriftlich widerspricht.
Artikel 4: Ausführung der Vereinbarung
1. Jede Vereinbarung führt bei dem Auftragnehmer zu einer Dienstleistungsverpflichtung nicht zu einer Ergebnispflicht. Der Auftragnehmer geht dabei seinen Verpflichtungen nach bestem Können, der nötigen Sorgfalt und der nötigen Fachkompetenz nach.
2. In Fällen, in denen es dem Auftragnehmer nützlich oder erforderlich erscheint, behält er sich das Recht vor, in Absprache mit dem Auftraggeber, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen bzw. sich unterstützen zu lassen.
3. Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass alle Informationen, die gemäß des Auftragnehmers für das Ausführen der Vereinbarung erforderlich sind, dem Auftragnehmer adäquat, voll umfänglich und frühzeitig zur Verfügung zu stellen. Sollten die benötigten Informationen dem Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Ausführung der Dienstleistungsverpflichtung zur Verfügung gestellt worden sein, so hat der Auftragnehmer das Recht die Leistung aufzuschieben und/oder die aus der Verzögerung entstandenen Extrakosten dem Auftraggeber entsprechend der gebräuchlichen Tarife in Rechnung zu stellen.
4. Falls für die Erfüllung bestimmter Tätigkeiten durch den Auftragnehmer ein Termin vereinbart wurde, dann gilt hierfür keine Endfrist, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Überschreitungen von dem vereinbarten Termin führen nicht zu einem zurechenbaren Mangel seitens des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kann aus diesen Gründen weder Auftrag auflösen noch hat er das Recht auf Schadenersatz. Der Auftraggeber kann aber nach Überschreitung des Liefertermins eine neue angemessene Frist festlegen, worin der Auftragnehmer verpflichtet wird die Leistung auszuführen. Eine Überschreitung der neuen Frist, kann dem Auftraggeber einen Grund liefern die Vereinbarung aufzulösen.
5. Wird der Auftragnehmer beauftragt einen Auftrag oder einen Teil davon in Zusammenarbeit mit einem Dritten auszuführen, so wird der Auftraggeber in Rücksprache mit allen Beteiligten festlegen, wer welche Aufgabe zu erledigen hat. Der Auftragnehmer übernimmt weder eine gesamtschuldnerische Haftung, noch die Haftung für eine Ausführung eines Auftrags und die dazu gehörenden Tätigkeiten von Dritten.
Artikel 5: Geheimhaltungspflicht
1. Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung von allen vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Vereinbarung vom Auftraggeber oder aus anderen Quellen bezogen hat gegenüber Dritten verpflichtet. Ausgesondert davon sind eventuelle Verpflichtungen, die das Gesetz oder dazu befugte Behörden dem Auftragnehmer auferlegen, wodurch bestimmte Informationen offenzulegen sind. Die Informationen gelten als vertraulich, sofern dies vom Auftraggeber mitgeteilt wurde oder es sich aus der Art der Information ergibt. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass diese Verpflichtung auch für eventuelle Mitarbeiter oder Dritte, die von ihm für einen Auftrag eingesetzt werden, gilt.
2. Der Inhalt von Gesprächen, Coaching-Sitzungen oder andere Kontakte, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Coachee stattfinden, werden als strikt vertraulich angesehen. Demnach wird der Auftragnehmer niemandem, auch nicht dem Auftraggeber Informationen über Inhalt und Verlauf dieser Kontakte mitteilen, es sei denn der Coachee hat dafür ausdrücklich Zustimmung erteilt.
Artikel 6: Intellektuelles Eigentum
1. Das intellektuelle Eigentumsrecht der vom Auftragnehmer eingesetzten Produkte und Vorgehensweisen zur Erfüllung des vereinbarten Auftrags beim Auftraggeber und/oder Coachee, sowie Tests, Schriftstücke, Berichte, Modelle, Übungsmaterial und Computerprogramme und andere eingesetzten Mittel liegt beim Auftragnehmer.
2. Der Auftraggeber und/oder Coachee dürfen außer im Zusammenhang mit diesem Auftrag, ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung seitens des Auftragnehmers keinen Gebrauch von den Produkten machen, dessen intellektuelles Eigentum beim Auftragnehmer liegt.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt die durch die Ausführung des Auftrag erlangten Kenntnisse für andere Zwecke zu gebrauchen, als dadurch keine vertraulichen Informationen an Dritte gelangen und unter der Bedingung, dass keine Einzelheiten auf den Auftraggeber bzw. den Coachee zurückzuführen sind.
Artikel 7: Honorar und Kosten
1. Das Honorar vom Auftragnehmer besteht, außer nicht ausdrücklich anders vereinbart, aus einem vorab bestimmten festen Betrag per Auftrag ggf. per gelieferter Dienstleistung und/oder kann auf Basis von Tarifen per, durch den Auftragnehmer gearbeitete Zeiteinheit berechnet werden.
2. Alle Preise sind ausgewiesen exklusive Steuern wie BTW (niederländische Mehrwertsteuer), sowie Reise- und andere Unkosten die dem Auftragnehmer anfallen, darunter auch zu verstehen aber nicht beschränkt auf sind Unkostenerstattungen und Verrechnungen von eingeschalteten Dritten.
3. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Zahlung eines angemessenen Vorschusses in Verbindung mit dem geschuldeten Honorar einfordern und/oder auf die Unkosten die im Auftrag des Auftraggebers geleistet werden müssen. Hat der Auftragnehmer einen Vorschuss eingefordert, so hat er das Recht die Ausführung der Tätigkeiten soweit hinaus zuschieben, bis der Auftraggeber den Vorschuss bezahlt hat bzw. über die Zahlung ausreichende Sicherheit besteht.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt die vereinbarten Preise unter anderem gemäß Änderungen des einschlägigen Preisindex für Dienstleistungen oder auferlegten staatliche Maßnahmen jährlich anzupassen.
Artikel 8: Bezahlung
1. Die Bezahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, auf eine durch den Auftragnehmer vorgegebene Weise. Die Bezahlung soll ohne Abzug, Verrechnungen oder Verzögerungen jeglicher Art durchgeführt werden.
2. Nach dem Verstreichen von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ist der Aufraggeber in Verzug. Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer von Zeitpunkt des Verzugs Verzugszinsen entsprechend des gesetzlichen Zinssatzes gemäß Artikel 6:119 BW (Nederlandse Burger Wetboek) auf den fälligen Betrag schuldig.
3. Bestehen mehrere Auftraggeber, so ist jeder Auftraggeber gesamtschuldnerisch haftbar für die Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrags, in dem Falle dass die Tätigkeiten im Auftrag von all diesen Auftraggebern verrichtet werden.
4. Durch den Auftraggeber ausgeführte Bezahlungen erstrecken sich stets zuerst auf die Erfüllung aller geschuldeten Zinsen und Kosten, erst danach auf die fälligen Rechnungen die am längsten offen stehen, selbst wenn der Auftraggeber erklärt, dass die Bezahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.
Artikel 9: Inkassokosten
Falls der Auftragnehmer Inkassomaßnahmen gegen den Verzug des Auftraggebers trifft, gehen die Kosten der Einforderung zu Lasten des Auftraggebers, die Kosten betragen minimal 15 Prozent der offenstehenden Rechnung, mindestens aber 200 Euro inklusive BTW (niederländische Mehrwertsteuer). Unter diesen Kosten verstehen sich das Einschalten von Inkassobüros, Gerichtsvollzieher und/ oder Anwälten.
Artikel 10: Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet weder gegenüber dem Auftraggeber und/oder Coachee, noch aus gesetzlichen Gründen, noch aus Vertragsübereinstimmung über Schäden oder sogenanntem Folgeschaden, die der Auftraggeber und/oder Coachee bei der Verrichtung der Dienstleistung erleiden sollten. Dies beinhaltet ebenfalls Gewinnverlust, Betriebsschaden und immaterieller Schaden.
2. Unvermindert der obenstehend festgelegten Artikeln gilt, vorausgesetzt der Auftragnehmer sollte für den durch Auftraggeber bzw. Coachee erlittenen Schaden haftbar sein, dass die Haftung auf den Maximalbetrag beschränkt ist, der durch die vom Auftragnehmer abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder andere Haftpflichtversicherungen ausgezahlt wird. Eine Kopie der Police der Berufshaftpflichtversicherung mit Bedingungen wird auf Anfrage vom Auftragnehmer zugesendet.
3. Besteht keine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder andere Haftpflichtversicherung, so ist die vertragliche und gesetzliche Haftung vom Auftragnehmer allzeit beschränkt auf 50 Prozent des Gesamtbetrag auf Grundlage der Vereinbarung mit dem Auftraggeber bereits in Rechnung gestellten und fälligen Rechnungsbeträge (exklusive Umsatzsteuer) für den Teil der Dienstleistung, auf den die Haftbarkeit entstanden ist. Sollte die Vereinbarung eine Langzeitvereinbarung sein, so soll die vertragliche und gesetzliche Haftbarkeit des Auftragnehmers in keinem Fall mehr betragen, als der Preis (exklusive Umsatzsteuer), der für die Ausführung von Leistungen seitens des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Vertragsvereinbarung in der Periode von bis zu 3 Monaten vor dem Ereignis vereinbart wurde, das zur Haftung geführt hat.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Vergütung von indirektem Schaden, den der Auftraggeber bzw. Coachee erleidet, darunter und nicht ausschließlich zu verstehen sind Folgeschäden, entgangener Gewinn und Schaden als Folge von Betriebsstillstand.
5. Der Auftragnehmer wird bei Beauftragung Dritter (wie beispielsweise Berater, Experten oder Dienstleister) die notwendige Sorgfalt beachten. Der Auftragnehmer haftet nicht für schwere Mängel gegenüber dem Auftraggeber bzw. dem Coachee oder eventuelle Fehler oder Mängel der aufgeführten Dritten. In diesem Fall ist der Auftraggeber selbst verpflichtet den eventuell erlittenen Schaden gegenüber den beauftragten Dritten geltend zu machen.
6. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für erlittenen Schaden seitens des Auftraggebers bzw. Coachees, bei dem der Auftragnehmer während der Ausführung seines Auftrags von unrichtigen und/oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers ausgegangen ist, es sei denn diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war für den Auftragnehmer deutlich erkennbar oder hätte deutlich gewesen sein müssen.
7. Der Auftraggeber gibt und verwendet keine Mittel, Methoden, Techniken oder Anweisungen und lässt keine Situationen entstehen, die das Leistungsvermögen des Coachee einschränken oder die Wahrnehmung, Analyse und Beurteilung eines drohenden Schadens beim Coachee in irgendeiner Form nachteilig beeinflussen. Auf dem Auftragnehmer ruht alleinig eine Dienstleistungsverpflichtung. Der Auftragnehmer ist auf keine einzige Weise haftbar für jeglichen Schaden, den der Coachee davonträgt. Sollte der Coachee durch das Zutun von durch den Auftragnehmer eingeschaltete Coachs oder Dritte, die mit der Begleitung des Coachees beauftragt sind, Schaden davontragen, so ist der Auftraggeber in keinerlei Weise dafür haftbar.
8. Der Auftraggeber befreit den Auftragnehmer gegen alle Schadenersatzansprüche (wie Mängel- oder Rechtsforderungen) von Dritten, die mit der Ausführung der Übereinkunft zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zusammen hängen, es sei denn sie betreffen Schadenersatzansprüche infolge von ernsthaften Fehlern seitens des Auftragnehmers.
9. Falls Auftraggeber und/oder Coachee ihre Rechte für eine eventuelle Forderung gegen den Auftragnehmer nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden des Schadens geltend gemacht haben, so verfällt diese Rechtsforderung nach Verstreichen des Jahres.
Artikel 11: Aufhebungsvereinbarungen
1. Eine Aufhebung durch den Auftraggeber muss per Einschreiben durchgeführt werden.
2. Bei einer Annullierung von Trainings oder artverwandten Tätigkeiten durch den Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen vor Beginn der betreffenden Aktivität, ist der Auftraggeber verpflichtet 100% von der vereinbarten Gesamtsumme bzw. der aufgehobenen anfallenden Stunden zu bezahlen und bei Aufhebung innerhalb von mehr als 5 Tagen schuldet der Auftraggeber 50% der Kosten der vereinbarten Gesamtsumme oder der annullierten Zeit.
3. Bei einer Aufhebung eines Coachings oder eines ähnlichen Begleitungsauftrags durch den Auftraggeber innerhalb 24 Stunden vor Beginn der entsprechenden Aktivität, schuldet der Auftraggeber 100% der Kosten der annullierten Stunden oder der vereinbarten Gesamtsumme, zwischen 24 und 48 Stunden vor Beginn der Aktivität 50% dieser Kosten und bei Aufhebung innerhalb mehr als 48 Stunden vor Beginn der Aktivitäten maximal 25%.
4. Der Auftraggeber schuldet 100% der vereinbarten Gesamtsumme, falls er auch ohne Aufhebung, keinen Gebrauch von der übereingestimmten Leistungen des Auftragnehmers macht.
Artikel 12: Beendigung der Vereinbarung
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt dem Auftraggeber die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung, ohne rechtliche Stellungnahme per Einschreiben zu beendigen, sofern der Auftraggeber die Bezahlung einer durch den Auftragnehmer versandten Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung begleicht.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die mit dem Auftraggeber geschlossene Vereinbarung mit sofortiger Wirkung, ohne rechtliche Stellungnahme per Einschreiben zu beendigen, sofern eine aus der Vereinbarung resultierende Verpflichtung innerhalb 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung nicht oder nicht angemessen ausgeführt wird.
3. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer können die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung und per Einschreiben kündigen, sofern die jeweils andere Partei in Zahlungsunfähigkeit gerät oder die Insolvenz angemeldet hat.
Artikel 13: Streitschlichtung
1. Alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegen dem niederländischen Recht.
2. Sollte zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber bzw. Coachee eine Streitigkeit aus der Vereinbarung entstehen, so sind die Parteien zunächst verpflichtet sich zu bemühen diesen Streit im Rahmen eines gemeinsamen Einvernehmens zu lösen, sofern dies nicht gelingt sind sie gehalten eine Mediation einsetzen.
3. Sollte die Zusammenkunft und/oder die Mediation nicht zu einer Auflösung des Konflikts führen, so ist das Gericht im Verwaltungsbezirk, indem der Auftragnehmer wohnhaft/niedergelassen ist, zuständig für den Rechtsstreit.
Artikel 14: Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in verschiedenen Sprachen verfügbar (Niederländisch, Deutsch, Englisch), allerdings wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Niederländischen Sprache aufgestellt und formen daher im Hinblick auf die verschiedenen Übersetzungen die Basis bei jeglicher Diskussion hinsichtlich Bedeutung, Auslegung und Interpretation von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingen sind unter der Nummer 60918276 bei der „Kamer van Koophandel“ hinterlegt.