{"id":854,"date":"2018-11-02T11:08:52","date_gmt":"2018-11-02T09:08:52","guid":{"rendered":"https:\/\/christinebendercoaching.com\/?page_id=854"},"modified":"2018-11-02T11:38:24","modified_gmt":"2018-11-02T09:38:24","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/christinebendercoaching.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>Diese AGB wurden aus dem Niederl\u00e4ndischen ins Deutsche \u00fcbersetzt. Alle Vereinbarungen, die im Rahmen von Christine Bender Coaching &amp; Consulting abgeschlossen wurden unterliegen dem niederl\u00e4ndischen Recht. Sollten Differenzen zwischen der niederl\u00e4ndischen und der deutschen Fassung dieser AGB vorliegen, so hat die niederl\u00e4ndische Version stets Vorrang und ist bindend. Die niederl\u00e4ndische Version der AGB kann unter per Mail angefordert werden.<\/p>\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) &#8211; Christine Bender Coaching &amp; Consulting<\/strong><\/p>\n<p><strong>Artikel 1: Begriffsdefinitionen<\/strong><br \/>\n<strong>Auftragnehmer<\/strong>: Christine Bender, handelnd im Rahmen des Unternehmens Christine Bender Coaching and Consulting mit der KvK Nummer 60918276 (Kamer van Koophandel, Handelsregister Niederlande). Christine Bender bietet im Rahmen dieses Unternehmens und unter Verwendung der folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Dienstleistungen auf dem Gebiet von Coaching, Training und artverwandten Leistungen an.<br \/>\n<strong>Auftraggeber<\/strong>: Die nat\u00fcrliche oder rechtliche Person, die den Auftragnehmer beauftragt Dienstleistungen auf dem Gebiet von Coaching, Training oder artverwandten Leistungen durchzuf\u00fchren.<br \/>\n<strong>Coach<\/strong>: Der bei Christine Bender Coaching and Consulting auftretende Coach.<br \/>\n<strong>Coachee<\/strong>: Die nat\u00fcrliche Person, die an einem Coaching, Training oder artverwandten Projekt teilnimmt.<br \/>\n<strong>Dienstleistungen<\/strong>: Alle T\u00e4tigkeiten, f\u00fcr die der Auftrag erteilt wurde oder die in Zusammenhang stehen mit dem Auftrag, sowohl in direkter Verbindung als auch im weitesten Sinn des Wortes.<br \/>\n<strong>Vereinbarung<\/strong>: Jegliche Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die zur Leistung von Diensten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Aufraggebers f\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Artikel 2: Wirkungsbereich<\/strong><br \/>\n1. Diese AGBs gelten f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr, der durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Dienstleistungen angeboten oder geliefert wird.<br \/>\n2. Diese AGBs gelten ebenfalls f\u00fcr jede Gesch\u00e4ftsbeziehung, f\u00fcr die der Auftragnehmer Dritte zur Ausf\u00fchrung einbezogen hat.<br \/>\n3. Diese AGBs gelten au\u00dferdem f\u00fcr Zusatzauftr\u00e4ge und Folgeauftr\u00e4ge durch den Auftraggeber.<br \/>\n4. Abweichungen von diesen AGBs sind nur dann g\u00fcltig, wenn sie zuvor schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurden.<br \/>\n5. Eventuelle Einkaufs- oder andere allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen vom Auftraggeber kommen nicht zur Geltung, es sei denn dass der Auftragnehmer ihnen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat.<br \/>\n6. Sollten einer oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen dieser AGB davon unber\u00fchrt. Auftraggeber und Auftragnehmer legen in \u00dcbereinstimmung eine neue Regelung fest, die soweit m\u00f6glich der urspr\u00fcnglichen Bestimmung mit ihrem Ziel und Bedeutung entspricht.<\/p>\n<p><strong>Artikel 3: Angebote und Zustandekommen von Vertr\u00e4gen<\/strong><br \/>\n1. Alle durch den Auftragnehmer gemachten Angebote sind unverbindlich und 30 Tage lang g\u00fcltig, solange nicht anders angegeben. Der Auftragnehmer ist erst dann an das Angebot gebunden, sobald ihm innerhalb der vorgegebenen Frist eine schriftliche Best\u00e4tigung ohne Vorbehalt oder \u00c4nderung vom Auftraggeber vorliegt.<br \/>\n2. Die genannten Preise des Angebots verstehen sich exklusive BTW (niederl\u00e4ndische Mehrwertsteuer), es sei denn es wurde ausdr\u00fccklich anders angegeben.<br \/>\n3. Der Vertrag kommt durch die Zustimmung des Angebots durch den Auftraggeber entsprechend Abschnitt 3.1. zustande. Auftraggeber und Auftragnehmer haben auch dann eine Vereinbarung geschlossen, falls der Auftragnehmer eine durch Auftraggeber und Auftragnehmer get\u00e4tigte Absprache schriftlich best\u00e4tigt und der Auftraggeber der Richtigkeit davon nicht innerhalb von zehn Werktagen oder, falls der Tag der Ausf\u00fchrung davor liegt, vor Beginn der Ausf\u00fchrung der Dienstleistung schriftlich widerspricht.<\/p>\n<p><strong>Artikel 4: Ausf\u00fchrung der Vereinbarung<\/strong><br \/>\n1. Jede Vereinbarung f\u00fchrt bei dem Auftragnehmer zu einer Dienstleistungsverpflichtung nicht zu einer Ergebnispflicht. Der Auftragnehmer geht dabei seinen Verpflichtungen nach bestem K\u00f6nnen, der n\u00f6tigen Sorgfalt und der n\u00f6tigen Fachkompetenz nach.<br \/>\n2. In F\u00e4llen, in denen es dem Auftragnehmer n\u00fctzlich oder erforderlich erscheint, beh\u00e4lt er sich das Recht vor, in Absprache mit dem Auftraggeber, bestimmte T\u00e4tigkeiten durch Dritte ausf\u00fchren bzw. sich unterst\u00fctzen zu lassen.<br \/>\n3. Der Auftraggeber muss daf\u00fcr Sorge tragen, dass alle Informationen, die gem\u00e4\u00df des Auftragnehmers f\u00fcr das Ausf\u00fchren der Vereinbarung erforderlich sind, dem Auftragnehmer ad\u00e4quat, voll umf\u00e4nglich und fr\u00fchzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen. Sollten die ben\u00f6tigten Informationen dem Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Ausf\u00fchrung der Dienstleistungsverpflichtung zur Verf\u00fcgung gestellt worden sein, so hat der Auftragnehmer das Recht die Leistung aufzuschieben und\/oder die aus der Verz\u00f6gerung entstandenen Extrakosten dem Auftraggeber entsprechend der gebr\u00e4uchlichen Tarife in Rechnung zu stellen.<br \/>\n4. Falls f\u00fcr die Erf\u00fcllung bestimmter T\u00e4tigkeiten durch den Auftragnehmer ein Termin vereinbart wurde, dann gilt hierf\u00fcr keine Endfrist, es sei denn, es wurde anders vereinbart. \u00dcberschreitungen von dem vereinbarten Termin f\u00fchren nicht zu einem zurechenbaren Mangel seitens des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kann aus diesen Gr\u00fcnden weder Auftrag aufl\u00f6sen noch hat er das Recht auf Schadenersatz. Der Auftraggeber kann aber nach \u00dcberschreitung des Liefertermins eine neue angemessene Frist festlegen, worin der Auftragnehmer verpflichtet wird die Leistung auszuf\u00fchren. Eine \u00dcberschreitung der neuen Frist, kann dem Auftraggeber einen Grund liefern die Vereinbarung aufzul\u00f6sen.<br \/>\n5. Wird der Auftragnehmer beauftragt einen Auftrag oder einen Teil davon in Zusammenarbeit mit einem Dritten auszuf\u00fchren, so wird der Auftraggeber in R\u00fccksprache mit allen Beteiligten festlegen, wer welche Aufgabe zu erledigen hat. Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt weder eine gesamtschuldnerische Haftung, noch die Haftung f\u00fcr eine Ausf\u00fchrung eines Auftrags und die dazu geh\u00f6renden T\u00e4tigkeiten von Dritten.<\/p>\n<p><strong>Artikel 5: Geheimhaltungspflicht<\/strong><br \/>\n1. Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung von allen vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Vereinbarung vom Auftraggeber oder aus anderen Quellen bezogen hat gegen\u00fcber Dritten verpflichtet. Ausgesondert davon sind eventuelle Verpflichtungen, die das Gesetz oder dazu befugte Beh\u00f6rden dem Auftragnehmer auferlegen, wodurch bestimmte Informationen offenzulegen sind. Die Informationen gelten als vertraulich, sofern dies vom Auftraggeber mitgeteilt wurde oder es sich aus der Art der Information ergibt. Der Auftragnehmer tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, dass diese Verpflichtung auch f\u00fcr eventuelle Mitarbeiter oder Dritte, die von ihm f\u00fcr einen Auftrag eingesetzt werden, gilt.<br \/>\n2. Der Inhalt von Gespr\u00e4chen, Coaching-Sitzungen oder andere Kontakte, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Coachee stattfinden, werden als strikt vertraulich angesehen. Demnach wird der Auftragnehmer niemandem, auch nicht dem Auftraggeber Informationen \u00fcber Inhalt und Verlauf dieser Kontakte mitteilen, es sei denn der Coachee hat daf\u00fcr ausdr\u00fccklich Zustimmung erteilt.<\/p>\n<p><strong>Artikel 6: Intellektuelles Eigentum<\/strong><br \/>\n1. Das intellektuelle Eigentumsrecht der vom Auftragnehmer eingesetzten Produkte und Vorgehensweisen zur Erf\u00fcllung des vereinbarten Auftrags beim Auftraggeber und\/oder Coachee, sowie Tests, Schriftst\u00fccke, Berichte, Modelle, \u00dcbungsmaterial und Computerprogramme und andere eingesetzten Mittel liegt beim Auftragnehmer.<br \/>\n2. Der Auftraggeber und\/oder Coachee d\u00fcrfen au\u00dfer im Zusammenhang mit diesem Auftrag, ohne ausdr\u00fcckliche, schriftliche Zustimmung seitens des Auftragnehmers keinen Gebrauch von den Produkten machen, dessen intellektuelles Eigentum beim Auftragnehmer liegt.<br \/>\n3. Der Auftragnehmer ist berechtigt die durch die Ausf\u00fchrung des Auftrag erlangten Kenntnisse f\u00fcr andere Zwecke zu gebrauchen, als dadurch keine vertraulichen Informationen an Dritte gelangen und unter der Bedingung, dass keine Einzelheiten auf den Auftraggeber bzw. den Coachee zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p><strong>Artikel 7: Honorar und Kosten<\/strong><br \/>\n1. Das Honorar vom Auftragnehmer besteht, au\u00dfer nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, aus einem vorab bestimmten festen Betrag per Auftrag ggf. per gelieferter Dienstleistung und\/oder kann auf Basis von Tarifen per, durch den Auftragnehmer gearbeitete Zeiteinheit berechnet werden.<br \/>\n2. Alle Preise sind ausgewiesen exklusive Steuern wie BTW (niederl\u00e4ndische Mehrwertsteuer), sowie Reise- und andere Unkosten die dem Auftragnehmer anfallen, darunter auch zu verstehen aber nicht beschr\u00e4nkt auf sind Unkostenerstattungen und Verrechnungen von eingeschalteten Dritten.<br \/>\n3. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Zahlung eines angemessenen Vorschusses in Verbindung mit dem geschuldeten Honorar einfordern und\/oder auf die Unkosten die im Auftrag des Auftraggebers geleistet werden m\u00fcssen. Hat der Auftragnehmer einen Vorschuss eingefordert, so hat er das Recht die Ausf\u00fchrung der T\u00e4tigkeiten soweit hinaus zuschieben, bis der Auftraggeber den Vorschuss bezahlt hat bzw. \u00fcber die Zahlung ausreichende Sicherheit besteht.<br \/>\n4. Der Auftragnehmer ist berechtigt die vereinbarten Preise unter anderem gem\u00e4\u00df \u00c4nderungen des einschl\u00e4gigen Preisindex f\u00fcr Dienstleistungen oder auferlegten staatliche Ma\u00dfnahmen j\u00e4hrlich anzupassen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 8: Bezahlung<\/strong><br \/>\n1. Die Bezahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum f\u00e4llig, auf eine durch den Auftragnehmer vorgegebene Weise. Die Bezahlung soll ohne Abzug, Verrechnungen oder Verz\u00f6gerungen jeglicher Art durchgef\u00fchrt werden.<br \/>\n2. Nach dem Verstreichen von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ist der Aufraggeber in Verzug. Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer von Zeitpunkt des Verzugs Verzugszinsen entsprechend des gesetzlichen Zinssatzes gem\u00e4\u00df Artikel 6:119 BW (Nederlandse Burger Wetboek) auf den f\u00e4lligen Betrag schuldig.<br \/>\n3. Bestehen mehrere Auftraggeber, so ist jeder Auftraggeber gesamtschuldnerisch haftbar f\u00fcr die Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrags, in dem Falle dass die T\u00e4tigkeiten im Auftrag von all diesen Auftraggebern verrichtet werden.<br \/>\n4. Durch den Auftraggeber ausgef\u00fchrte Bezahlungen erstrecken sich stets zuerst auf die Erf\u00fcllung aller geschuldeten Zinsen und Kosten, erst danach auf die f\u00e4lligen Rechnungen die am l\u00e4ngsten offen stehen, selbst wenn der Auftraggeber erkl\u00e4rt, dass die Bezahlung sich auf eine sp\u00e4tere Rechnung bezieht.<\/p>\n<p><strong>Artikel 9: Inkassokosten<\/strong><br \/>\nFalls der Auftragnehmer Inkassoma\u00dfnahmen gegen den Verzug des Auftraggebers trifft, gehen die Kosten der Einforderung zu Lasten des Auftraggebers, die Kosten betragen minimal 15 Prozent der offenstehenden Rechnung, mindestens aber 200 Euro inklusive BTW (niederl\u00e4ndische Mehrwertsteuer). Unter diesen Kosten verstehen sich das Einschalten von Inkassob\u00fcros, Gerichtsvollzieher und\/ oder Anw\u00e4lten.<\/p>\n<p><strong>Artikel 10: Haftung<\/strong><br \/>\n1. Der Auftragnehmer haftet weder gegen\u00fcber dem Auftraggeber und\/oder Coachee, noch aus gesetzlichen Gr\u00fcnden, noch aus Vertrags\u00fcbereinstimmung \u00fcber Sch\u00e4den oder sogenanntem Folgeschaden, die der Auftraggeber und\/oder Coachee bei der Verrichtung der Dienstleistung erleiden sollten. Dies beinhaltet ebenfalls Gewinnverlust, Betriebsschaden und immaterieller Schaden.<br \/>\n2. Unvermindert der obenstehend festgelegten Artikeln gilt, vorausgesetzt der Auftragnehmer sollte f\u00fcr den durch Auftraggeber bzw. Coachee erlittenen Schaden haftbar sein, dass die Haftung auf den Maximalbetrag beschr\u00e4nkt ist, der durch die vom Auftragnehmer abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder andere Haftpflichtversicherungen ausgezahlt wird. Eine Kopie der Police der Berufshaftpflichtversicherung mit Bedingungen wird auf Anfrage vom Auftragnehmer zugesendet.<br \/>\n3. Besteht keine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder andere Haftpflichtversicherung, so ist die vertragliche und gesetzliche Haftung vom Auftragnehmer allzeit beschr\u00e4nkt auf 50 Prozent des Gesamtbetrag auf Grundlage der Vereinbarung mit dem Auftraggeber bereits in Rechnung gestellten und f\u00e4lligen Rechnungsbetr\u00e4ge (exklusive Umsatzsteuer) f\u00fcr den Teil der Dienstleistung, auf den die Haftbarkeit entstanden ist. Sollte die Vereinbarung eine Langzeitvereinbarung sein, so soll die vertragliche und gesetzliche Haftbarkeit des Auftragnehmers in keinem Fall mehr betragen, als der Preis (exklusive Umsatzsteuer), der f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Leistungen seitens des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Vertragsvereinbarung in der Periode von bis zu 3 Monaten vor dem Ereignis vereinbart wurde, das zur Haftung gef\u00fchrt hat.<br \/>\n4. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr die Verg\u00fctung von indirektem Schaden, den der Auftraggeber bzw. Coachee erleidet, darunter und nicht ausschlie\u00dflich zu verstehen sind Folgesch\u00e4den, entgangener Gewinn und Schaden als Folge von Betriebsstillstand.<br \/>\n5. Der Auftragnehmer wird bei Beauftragung Dritter (wie beispielsweise Berater, Experten oder Dienstleister) die notwendige Sorgfalt beachten. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr schwere M\u00e4ngel gegen\u00fcber dem Auftraggeber bzw. dem Coachee oder eventuelle Fehler oder M\u00e4ngel der aufgef\u00fchrten Dritten. In diesem Fall ist der Auftraggeber selbst verpflichtet den eventuell erlittenen Schaden gegen\u00fcber den beauftragten Dritten geltend zu machen.<br \/>\n6. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall f\u00fcr erlittenen Schaden seitens des Auftraggebers bzw. Coachees, bei dem der Auftragnehmer w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung seines Auftrags von unrichtigen und\/oder unvollst\u00e4ndigen Informationen des Auftraggebers ausgegangen ist, es sei denn diese Unrichtigkeit oder Unvollst\u00e4ndigkeit war f\u00fcr den Auftragnehmer deutlich erkennbar oder h\u00e4tte deutlich gewesen sein m\u00fcssen.<br \/>\n7. Der Auftraggeber gibt und verwendet keine Mittel, Methoden, Techniken oder Anweisungen und l\u00e4sst keine Situationen entstehen, die das Leistungsverm\u00f6gen des Coachee einschr\u00e4nken oder die Wahrnehmung, Analyse und Beurteilung eines drohenden Schadens beim Coachee in irgendeiner Form nachteilig beeinflussen. Auf dem Auftragnehmer ruht alleinig eine Dienstleistungsverpflichtung. Der Auftragnehmer ist auf keine einzige Weise haftbar f\u00fcr jeglichen Schaden, den der Coachee davontr\u00e4gt. Sollte der Coachee durch das Zutun von durch den Auftragnehmer eingeschaltete Coachs oder Dritte, die mit der Begleitung des Coachees beauftragt sind, Schaden davontragen, so ist der Auftraggeber in keinerlei Weise daf\u00fcr haftbar.<br \/>\n8. Der Auftraggeber befreit den Auftragnehmer gegen alle Schadenersatzanspr\u00fcche (wie M\u00e4ngel- oder Rechtsforderungen) von Dritten, die mit der Ausf\u00fchrung der \u00dcbereinkunft zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zusammen h\u00e4ngen, es sei denn sie betreffen Schadenersatzanspr\u00fcche infolge von ernsthaften Fehlern seitens des Auftragnehmers.<br \/>\n9. Falls Auftraggeber und\/oder Coachee ihre Rechte f\u00fcr eine eventuelle Forderung gegen den Auftragnehmer nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden des Schadens geltend gemacht haben, so verf\u00e4llt diese Rechtsforderung nach Verstreichen des Jahres.<\/p>\n<p><strong>Artikel 11: Aufhebungsvereinbarungen<\/strong><br \/>\n1. Eine Aufhebung durch den Auftraggeber muss per Einschreiben durchgef\u00fchrt werden.<br \/>\n2. Bei einer Annullierung von Trainings oder artverwandten T\u00e4tigkeiten durch den Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen vor Beginn der betreffenden Aktivit\u00e4t, ist der Auftraggeber verpflichtet 100% von der vereinbarten Gesamtsumme bzw. der aufgehobenen anfallenden Stunden zu bezahlen und bei Aufhebung innerhalb von mehr als 5 Tagen schuldet der Auftraggeber 50% der Kosten der vereinbarten Gesamtsumme oder der annullierten Zeit.<br \/>\n3. Bei einer Aufhebung eines Coachings oder eines \u00e4hnlichen Begleitungsauftrags durch den Auftraggeber innerhalb 24 Stunden vor Beginn der entsprechenden Aktivit\u00e4t, schuldet der Auftraggeber 100% der Kosten der annullierten Stunden oder der vereinbarten Gesamtsumme, zwischen 24 und 48 Stunden vor Beginn der Aktivit\u00e4t 50% dieser Kosten und bei Aufhebung innerhalb mehr als 48 Stunden vor Beginn der Aktivit\u00e4ten maximal 25%.<br \/>\n4. Der Auftraggeber schuldet 100% der vereinbarten Gesamtsumme, falls er auch ohne Aufhebung, keinen Gebrauch von der \u00fcbereingestimmten Leistungen des Auftragnehmers macht.<\/p>\n<p><strong>Artikel 12: Beendigung der Vereinbarung<\/strong><br \/>\n1. Der Auftragnehmer ist berechtigt dem Auftraggeber die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung, ohne rechtliche Stellungnahme per Einschreiben zu beendigen, sofern der Auftraggeber die Bezahlung einer durch den Auftragnehmer versandten Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung begleicht.<br \/>\n2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die mit dem Auftraggeber geschlossene Vereinbarung mit sofortiger Wirkung, ohne rechtliche Stellungnahme per Einschreiben zu beendigen, sofern eine aus der Vereinbarung resultierende Verpflichtung innerhalb 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung nicht oder nicht angemessen ausgef\u00fchrt wird.<br \/>\n3. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer k\u00f6nnen die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung und per Einschreiben k\u00fcndigen, sofern die jeweils andere Partei in Zahlungsunf\u00e4higkeit ger\u00e4t oder die Insolvenz angemeldet hat.<\/p>\n<p><strong>Artikel 13: Streitschlichtung<\/strong><br \/>\n1. Alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegen dem niederl\u00e4ndischen Recht.<br \/>\n2. Sollte zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber bzw. Coachee eine Streitigkeit aus der Vereinbarung entstehen, so sind die Parteien zun\u00e4chst verpflichtet sich zu bem\u00fchen diesen Streit im Rahmen eines gemeinsamen Einvernehmens zu l\u00f6sen, sofern dies nicht gelingt sind sie gehalten eine Mediation einsetzen.<br \/>\n3. Sollte die Zusammenkunft und\/oder die Mediation nicht zu einer Aufl\u00f6sung des Konflikts f\u00fchren, so ist das Gericht im Verwaltungsbezirk, indem der Auftragnehmer wohnhaft\/niedergelassen ist, zust\u00e4ndig f\u00fcr den Rechtsstreit.<\/p>\n<p><strong>Artikel 14: Schlussbestimmungen<\/strong><br \/>\nDiese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind in verschiedenen Sprachen verf\u00fcgbar (Niederl\u00e4ndisch, Deutsch, Englisch), allerdings wurden die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen in der Niederl\u00e4ndischen Sprache aufgestellt und formen daher im Hinblick auf die verschiedenen \u00dcbersetzungen die Basis bei jeglicher Diskussion hinsichtlich Bedeutung, Auslegung und Interpretation von den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingen sind unter der Nummer 60918276 bei der \u201eKamer van Koophandel\u201c hinterlegt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese AGB wurden aus dem Niederl\u00e4ndischen ins Deutsche \u00fcbersetzt. 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